GEFÖRDERT IM RAHMEN DES BUNDESPROGRAMMES "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" UND DEM LANDESPROGRAMM "WELTOFFENES SACHSEN - FÜR DEMOKRATIE UND TOLERANZ" SOWIE DEM LANDKREIS LEIPZIG.
Förderung
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Bundes-, Landes-, und Kreismittel können Projektträger bei der Umsetzung von Projekten und Vorhaben finanzell unterstützt werden. Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Zur Orientierung bei der Antragstellung dient ein vom Unterausschuss des Begleitausschusses erarbeiteter Förderleitfaden und die derzeit gültigen Rechtsgrundlagen. Weiterhin kann zur Erstellung des Antrages und bei der inhaltlichen Umsetzung des Vorhabens eine Fachberatung des Koordinierungskreises in Anspruch genommen werden.